Burg Clörath

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Haus Clörath lag in der zum kurkölnischen Amt Oedt gehörenden Honschaft Unterbruch, die sich von Oedt-Hagen bis Klapdohr (Schiefbahn-Nord), nördlich der Herrlichkeit Neersen entlang, erstreckte und den westlichen Teil des gesamten Gebietes Unterbruch, das von Kaarst bis Oedt ging, bildete. Das westliche (oedische) Unterbruch kam bei der Neueinteilung der französischen Verwaltung um 1800 unter dem Namen Clörath als Gemeinde zur Bürgermeisterei Neersen. Weiter unter...........
aus http://www.familie-slickers.de/Cloerath/Haus_Cloerath.html

Ruine

Direkt neben der Clörather Mühle
Direkt neben der Clörather Mühle Viersen Raser Richtung Anrath

Mühlentag 2016

viel steht nicht mehr
viel steht nicht mehr

Herbstlich mit Gänsen

Burg und Mühle im Frühjahr 2011

info zur Burg

Geschichte
Die Anfänge von Haus Clörath reichen bis weit in das Mittelalter zurück und lassen sich dementsprechend nur ausschnitthaft zurückverfolgen.

Lange Zeit inselartig umgeben von der Niers in ihrem alten Verlauf samt ihrer verschiedenen Arme, lag Haus Clörath in der Honschaft Unterbruch. Diese reichte nördlich der Herrlichkeit Neersen von Oedt-Hagen bis Klapdohr. Der gesamte Unterbruch teilte sich in oedisches und liedbergisches Gebiet, gehörte aber insgesamt zu Kurköln. Clörath fungierte vermutlich als Grenzanlage gegenüber den benachbarten geldrischen (Viersen) und jülichschen (Süchteln) Gebieten. Im 11. Jahrhundert erhielt die Abtei Gladbach von Kurköln die Rechte eines Grund- und Gerichtsherren im oedischen Unterbruch; die dort befindlichen Herrensitze Clörath und Hohensand wurden der Abtei gegenüber kurmudpflichtig, sie "hatten also beim Todesfall der Besitzer eine gewichtige Abgabe (Kurmud) an die Abtei zu errichten" (Vander 1973, 241).

"Der Name des Hauses war bis um 1400 Cloerlant. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts setzt sich die Bezeichnung Klörath (1437), Klüradt (1566 und 1585) und Klueradt (Kurmudsbuch) durch. 1584 heißt es 'das Haus genannt Kloeradt', seit 1600 Haus und Gut Cloerath oder Clörath" (Vander 1973, 242). Eine Ableitung des Namens vom Cloerbach liegt nahe; der in diesem Zusammenhang wichtige alte Verlauf der heute begradigten Niers und Cloerbach wird von Vander, a.a.O. ausführlich dargestellt.

"Das Haus ist Sitz der Sippe von Clörland gewesen. Für die späteren meist reformierten Inhaber war er wohl Nebensitz. 1558 wird ein Burggraf Johann zu Clörath genannt. 1584 war Ludwig von Danwitz von der Lipp Kommandant und Statthalter zu Clörath. Verwaltet wurde das Gut von einem Rentmeister" (Vander 1973, 248). 1589 wird das Geschlecht von Büren und Brienen als Besitzer genannt, dessen aus Clörath stammendes Allianzwappen heute an Haus Stockum angebracht ist.

Für die Zeit der kriegerischen Wirren der 1580er Jahre ("truchsessischer Krieg") sind mehrere Auseinandersetzungen und Besitzwechsel in Clörath überliefert. Ab 1694 gehörte Haus Clörath zum Besitz der in Neersen ansässigen Grafen von Virmond. Bis 1718 sind mehrere umfangreichere Bauarbeiten bekannt. Ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert stammen die frühesten bildlichen Darstellungen des Hauses. 1793/94 haben hier mehrere Niersübergänge von französischen und österreichischen Truppen stattgefunden - mündliche Überlieferung nimmt an, dass in jener Zeit Haus Clörath zerstört und dem Verfall preisgegeben wurde. Als Gut mit den zugehörigen Mühlen wurde es jedoch auch weiterhin bewirtschaftet. Im 19. Jahrhundert war Haus Clörath landtagsfähiges Rittergut mit mehr als 200 Morgen zugehörigem Land. Besitzer sind 1825 Kauertz, 1846 Josten, ab 1880 Freiherr von Twickel aus Münster. Dass Clörath im Kunstdenkmäler-Inventar ("Clemen") von 1896 nicht verzeichnet wurde, könnte auf den damals schon nur noch rein landwirtschaftlichen Charakter der Anlage und ihren Verfall schließen lassen. Ein Foto von 1965 zeigt in den Resten alter Backsteinmauern des festen Hauses eine inzwischen selbst ruinös gewordene Scheunenanlage.

Politisch kam der westliche Teil Unterbruchs im Laufe der Säkularisation unter französischer Herrschaft als Gemeinde Clörath zur Bürgermeisterei Neersen. Seit der Gebietsneuordnung 1969/70 gehört das Gebiet um das ehemalige feste Haus zu Viersen.

Die ältesten bekannten Ansichten, zwei Tuschezeichnungen von ca. 1730, zeigen Haus Clörath in seiner Insellage als eine Einheit mit den umgebenden Wirtschaftsgebäuden und Mühlen. Anordnung und Funktion der Gebäude versucht Vander aus den Abbildungen und verschiedenen Plänen des 19. Jahrhunderts zu rekonstruieren, muss aber die üblichen Unstimmigkeiten bei der Wiedergabe konstatieren.

Beide frühen Zeichnungen zeigen das Herrenhaus als stattliches dreigeschossiges Gebäude mit hohen, kreuz- (-stock?) geteilten Fenstern in regelmäßiger Anordnung und flachen Walmdächern, die von Ecktürmchen und einem Dachreiter bekrönt werden. Von dem Wirtschaftsgebäude ist es wie üblich durch einen Graben getrennt; die über ihn hinwegführende Zugangsbrücke mündet unter einem Kastenerker ins Haus. Die Wirtschaftsgebäude sind auf diesen Bildern etwa halbkreisförmig um eine große Hoffläche herum angeordnet. Zu ihnen gehörte auch, 1386 erstmals urkundlich erwähnt, eine "Clörather Mühle", im 18. Jahrhundert eine Kornmühle (im Norden) und eine Ölmühle an einem südlichen Mühlgraben.

Beschreibung
Die heute noch sichtbaren spärlichen aufgehenden Überreste des Hauses vermitteln kaum noch einen Eindruck von der einstigen Anlage. Es handelt sich um einige, unterschiedlich hohe Partien Backsteinmauerwerks, die ohne nähere archäologische Untersuchung nicht eindeutig einem bestimmten Teil des Hauses zuzuordnen sind. In einer Wand ist noch eine annähernd rundbogige Öffnung vorhanden, deren ursprüngliche Lage und Funktion ebenfalls unklar bleiben muss. Die erhaltenen Mauerzüge sind stark mit Bewuchs (Efeu) überzogen. Der Burgplatz selbst ist gegenüber seiner Umgebung mottenartig erhöht und mit einigen niedrigen Bäumen bestanden.

Sicherlich kann davon ausgegangen werden, dass sich im Boden noch zahlreiche und weitaus vollständigere Reste des ehemaligen Hauses Clörath erhalten haben. Die aufgehenden Backsteinmauern vermitteln sicher noch das Bild einer "romantischen" Ruine, so dass das Geschichtszeugnis noch nicht als vollständig untergegangen angesehen werden kann. Gleichwohl muss seine Erhaltensfähigkeit realistisch beurteilt werden: "Der bauliche Zustand scheint stabil zu sein. Allerdings haben sich einzelne Backsteine gelöst und sind heruntergefallen. Dieser Prozeß wird sich mit Sicherheit fortsetzen." Zu einer Sicherung wäre die Abnahme des Efeus wohl notwendig, was aber wegen dessen inzwischen wahrscheinlichen "statischen Funktion" neue Probleme bereiten und eventuell aufwändige Maßnahmen erfordern dürfte. "Es erscheint ... allerdings fraglich, ob der Erfolg einer solchen Restaurierung in einem sinnvollen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht. Zunächst würde eine dauerhafte Sicherung der Mauerreste möglicherweise zu einem weitgehend erneuerten Erscheinungsbild führen. Die alte Oberfläche des Mauerwerks wäre dabei auf keinen Fall wiederzugewinnen. Zumindest im Bereich der Mauerkronen müßten zudem Substanzverluste in Kauf genommen werden. Der Charakter einer romantischen Ruine, zu dem der Efeubewuchs erheblich beiträgt, wäre verloren, ohne daß die sanierten Mauerreste eine vergleichbare Qualität wiedergewinnen würden." (Gutachten Dr. Stevens, 04.07.2000)

Die hochrangige geschichtliche Bedeutung von Haus Clörath für die Region als mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Herrensitz ergibt sich aus der oben dargelegten Historie. Obwohl erst seit kurzem zu Viersen gehörig, ist nicht zuletzt aufgrund der relativen Seltenheit von Herrensitzen im heutigen Stadtgebiet darüber hinaus eine Bedeutung für Viersen festzuhalten.

Ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Überreste, aus wissenschaftlichen, insbesondere historischen Gründen, ist dahingehend zu relativieren, dass ein authentischer Erhalt der baulichen Substanz auf Dauer wohl kaum denkmalpflegerisch angemessen möglich sein wird. Gleichwohl ist das öffentliche Interesse am Erhalt der sichtbaren Reste des ehemaligen Herrensitzes, die einen bedeutenden geschichtlichen Ort anschaulich markieren, hoch genug zu veranschlagen, um auch die zweite konstituierende Bedingung für eine Einstufung als Baudenkmal zu erfüllen. Das Bodendenkmal allein ist vom wissenschaftlichen Wert sicher höher, weil vollständiger zu bewerten - zur sinnlichen Erfahrbarkeit des Ortes trägt die aufgehende Ruine aber ganz erheblich bei.

aus http://www.viersen.de/C125704A0030C552/html/D798B6FFD99CD0F1C12570F1002B6073?OpenDocument