Viel Kreuze sprechen von Ablaß. schau in wikipedia oder hier kurz: Es muß zwischen vollkommenen und unvollkommenen Ablässen unterschieden werden. Die ersteren tilgen die Sündenstrafe vollständig, die letzteren tilgen sie nur teilweise. Für den vollkommenen Ablaß gelten grundsätzlich drei Bedingungen: sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion, Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters. Früher, vor der Neuordnung des Ablaßwesens durch Papst Paul VI (1968)., waren vor allem bei Ablaßgebeten mit unvollkommenem Ablaß bestimmte Tage Ablaß gewährt, z.B. 1oo Tage Ablaß. Gemeint ist damit, daß durch den Ablaß soviel Sündenstrafe nachgelassen wird, wie der Büßer durch 100 Tage kanonischer Buße vor Gott abbüßen konnte. Somit ist diese Zeitbeifügung eine letzte Erinnerung an die kanonische Buße.
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